Ihr Steuerberater

Philosophie

Menschen verfolgen individuelle Ziele, die wirtschaftlicher und privater Natur sind.

Erst die Kombination dieser Ziele und die Kenntnis der Wünsche und Vorstellungen ermöglichen es, maßgeschneiderte und zukunftsorientierte Lösungen für Sie zu gestalten und Sie bei deren Umsetzung mit Erfolg zu begleiten.

Erfolgreiche Beratung heißt für mich damit in erster Linie:

Sie und Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse und Wünsche stehen im Vordergrund


Dabei biete ich Ihnen wertvolle Möglichkeiten, sich mehr Zeit für das Wesentliche zu schaffen, in der Sie Ihre eigenen Potentiale noch besser nutzen.

Ihre Ziele möchte ich mit Ihnen gemeinsam erfolgreich verwirklichen.


Individuelle Beratung ist selbstverständlich!


Vita

Jahrgang 1968, verheiratet, eine Tochter

  • 2023 - Abschluss und Anerkennung der Zusatzqualifikation Mediator
  • 2010 - Zertifizierung und Anerkennung der Zusatzqualifikation
    • Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) / Mitglied der AGT e.V.
       
  • 2003 - Qualifikation und Bestellung zum Steuerberater
    Selbständige Tätigkeit in eigener Kanzlei
     
  • 2003 - 2012 Honorardozent für Betriebswirtschaftslehre (insb. Rechnungswesen und Steuern), 
    SRH Hochschule Heidelberg Fakultät für Wirtschaft
     
  • 1996 - 2003 Langjährige Berufserfahrung in leitender Funktion
    Tätigkeitsschwerpunkt: Witschaftsprüfung und Steuerberatung
    bei zwei renommierten WP/StB-Gesellschaften in der Metropolregion Rhein-Neckar
     
  • 1992 - 1996 Studium der Betriebswirtschaftlehre, Fachhochschule Ludwigshafen
    Abschluss Diplom-Betriebswirt (FH)
    Studiensschwerpunkte: Steuerlehre / Wirtschaftprüfung / Corporate Finance
     
  • 1990 - 1992 Banklehre Abschluss Bankkaufmann und Finanzassistent

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leidenschaftlicher Hobbykoch, der mit Genuss Ski fährt und Radsport betreibt,
und auch in der Kanzlei auf seinem DESKBIKE radelt (aktiv Radeln statt Sitzen!)


Mitgliedschaften


Referenzen

Eine Vielzahl inhabergeführter Unternehmen aus verschiedensten Branchen und Rechtsformen sowie Privatpersonen vertrauen mir seit mehr als 20 Jahren bei ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten:

  • Handel (Einzel-, Groß- und Internethandel)
  • Konstruktions- und Ingenieurbüros
  • Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten u.a.)
  • Zahntechnische Labore
  • Rechtsanwälte - Notare
  • Wirtschaftspsychologen
  • Sprachschulen
  • Grafiker, Designer, insbesondere Webdesign
  • Erneuerbare Energien
  • EDV / IT / Softwareentwicklung
  • Optiker
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Handwerk (Holz, Elektro, Sanitär u.a.)
    und viele mehr....

Privatpersonen biete ich ergänzend neben der klassischen Steuerberatung die Beratung und Begleitung bei Fragen zu den Themen:

  • Vorsorge
  • Vermögensnachfolge / Vermögensplanung
  • Grundlagen des Erbrechts
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung

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Gerne stelle ich für Sie den Kontakt zu meinen Mandanten her, wenn Sie eine persönliche Referenz wünschen.


Was meine Mandanten an mir schätzen...

  • den direkten Draht zu Ihrem SteuerBERATER
  • Vertrauen und Diskretion
  • Zuverlässigkeit und fachliche Kompetenz
  • den persönlichen Service mit Rückrufgarantie
  • Transparenz in der Preiskommunikation
  • praktische Ideen
  • Humor
  • klare Worte

Vergütung und Honorar

Transparenz

Eine qualifizierte und zielorientierte Beratung hat selbstverständlich ihren Preis. Durch die erzielbaren Vorteile und den damit verbundenen Mehrwert wird dieser Preis in der Regel durchaus kompensiert werden. 

Wenn Sie auf anderen Gebieten anspruchsvoll sind, sollten Sie dies auch auf dem komplexen und sensiblen Gebiet der Steuer- und Wirtschaftsberatung sein.

Die Dienstleistungen meiner Kanzlei sind insbesondere nach Meinung meiner zufriedenen Mandanten und aus langjähriger Erfahrung ihren Preis wert.

Gegenseitiger Austausch und Kommunikation sind dabei sehr wichtig. Jeden Schritt, den wir gemeinsam gehen, wird mit Ihnen abgesprochen. Transparenz ist damit auch in der Preiskommunikation selbstverständlich.

Mein Honorar ist kein Geheimnis.

Ich schließe grundsätzlich mit meinen Mandanten einen Vertrag (Steuerberatungsvertrag). Dieser Vertrag umfasst den Gegenstand der Beauftragung und regelt die Vergütung für die jeweilige von Ihnen beauftragte Tätigkeit.

Falls kein schriftlicher Vergütungsvertrag mit Ihnen geschlossen wurde, ergibt sich das Bestehen eines Mandatsverhältnisses aus den tatsächlichen Gegebenheiten, z. B. der Inanspruchnahme einer Beratungsleistung durch mich als Ihren Steuerberater. In einem solchen Fall kommt – zumindest durch schlüssiges Verhalten – ebenfalls ein Steuerberatungsvertrag zustande.

Auch dann, wenn keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, ist die Erbringung meiner Dienstleistungen selbstverständlich nicht unentgeltlich. 

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Vergütung wird in der Regel auf der Grundlage der StBVV ermittelt. Für jede Leistung ist hier ein Mindest- und Höchstwert vorgegeben, der sich nach dem sog. Gegenstandswert richtet.

Die Vergütungsabrechnung orientiert sich daher grundsätzlich am gesetzlich vorgegebenen Rahmen an der sog. Mittelgebühr, wodurch für alle Mandanten eine gleich hohe Transparenz gewährleistet ist.

Pauschalvergütung

Wenn sich der zu erwartenden Aufwand und die übrigen Umstände gut einschätzen lassen, besteht auch die Möglichkeit - gerade bei den Servicetätigkeiten - eine Pauschalvergütung anstelle einer individuellen Abrechnung nach StBVV zu vereinbaren.

Ihr Vorteil: Sie kennen bereits vorher den Umfang des Honorars z.B. für die monatliche Finanzbuchhaltung. Damit können Sie nachhaltig planen.

Vergütung auf Zeitbasis

Die Vergütung für meine Beratungsdienstleistungen als Steuerberater und Fachberater bewegt sich auf Zeitbasis unter Anwendung eines Stundensatzes im Bereich zwischen 150,00 € und 225,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Stunde, je nachdem wie aufwendig, schwierig und spezialisiert die vom Mandanten beauftragte Dienstleistung ist.

Die Zeiterfassung erfolgt dabei in der Regel nach vereinbarten Abrechnungstakten (z.B. angefangene Viertelstunde).

Steuerliche Erstberatung

Die Vergütung einer qualifizierten steuerlichen Erstberatung für Unternehmer erfolgt nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 150,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Eine qualifizierte steuerliche Erstberatung für Privatpersonen (Nichtunternehmer) wird ebenfalls nach Zeitaufwand vergütet. Hierbeit ist das Honorar nach § 21 StBVV auf 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und einer Auslagenpauschale begrenzt. Eine ausführliche Erstberatung umfasst dabei einen Zeitrahmen von 1,5 Stunden.

Wie geht es günstiger?

Nur keine Beratung ist günstiger als eine qualifizierte Beratung.

Ich achte grundsätzlich darauf, dass meine Vergütung dem einzelnen Mandat gegenüber fair und angemessen ist. Deshalb vereinbare ich meine Vergütung mit Blick auf den Aufwand (Umfang), die Schwierigkeit der Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit. Auch ein besonderes Haftungsrisiko wird bei der Bemessung berücksichtigt.

Gerade bei den Serviceleistungen können Sie selbst zur Optimierung der Vergütung beitragen.

Steuerberaterhonorar sind in der Regel steuerlich absetzbar. Bedenken Sie daher, dass Sie einen Teil meiner Vergütung oft über den Ansatz in Ihrer Steuererklärung zurückerhalten. In vielen Fällen sind die Steuerberaterhonorare Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Fragen Sie mich danach.

Individuelle Beratung ist selbstverständlich!


Kooperationen

Die bewährte überregionale ZUSAMMENARBEIT meiner Kanzlei mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren sowie anderen Berufsträgern verschiedener Fachrichtungen gewährleistet Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung weit über das Steuerrecht hinaus. Nutzen Sie unsere KOMPETENZEN.

Projektbezogen arbeite ich seit vielen Jahren erfolgreich mit folgenden erfahrenen Partnern zusammen:

Clemens Wagner, Heppenheim
Steuerberater, Dipl.-Betriebswirt
in Bürogemeinschaft
mit der Steuerberatungskanzlei Speckmann
(gemäß § 55h StBerG n.F.)

Martin Zapp, Bensheim
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht

Regionale Mittelstandsbanken und Sparkassen
IHK Darmstadt Rhein-Main-Neckar 
Handwerkskammer Rhein-Neckar

Stephanie Masella, Meckenheim
Steuerberaterin

Jörg Winkelsträter, Mainz
Steuerberater
Fachberater für Testamentsvollstreckung
und Nachlassverwaltung (DStV)

Tanja Rützel, Bensheim
Dipl.Wirtschaftsingenieurin (FH), Architektin
Gutachterin / Immobiliensachverständige 
(von der IHK Darmstadt öffentlich bestellt und vereidigt)
Mitglied im Gutachterausschuss Südhessen


Soziales Engagement

Regelmäßig werden folgende Institutionen mit Spenden finanziell in ihrer Arbeit begleitet:

.... Förderverein der Albertus Magnus Schule Viernheim e.V.  
.... Trägerverein "Die großen Drei"
.... Deutsches Jugendherbergswerk
.... Freiwillige Feuerwehr Viernheim
.... chaiselongue - Kunst und Soziales e.V.