Schenken und Vererben

Vermögensnachfolge

harmonisch - gerecht - steueroptimal


Eine erfolgreiche Vermögensnachfolge hat im Wesentlichen ein Ziel: Vermögen harmonisch, gerecht und steueroptimal zu übertragen. 

Hierfür eignen sich insbesondere Gestaltungen von Vermögensübertragungen mittels

  • Schenkungen zu Lebzeiten (sog. vorweggenommene Erbfolge),
  • manchmal sogar auch durch Veräußerung an die nächste Generation, 
  • sowie durch Testament oder Erbvertrag für den Erbfall - sinnvoll ergänzt um eine Testamentsvollstreckung.

Diese vielfältigen und individuellen Formen von Gestaltungsvarianten eröffnen dem Schenker oder Erblasser (m/w/d) eine "maßgeschneiderte" Vermögensübertragung im Gegensatz zu den starren Regelungen der gesetzlichen Erbfolge nach BGB.

Der vorausschauende Einsatz der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hat sich schon oft bewährt. So können bereits im Vorfeld z.B. Missverständnisse und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten unter den Beteiligten in der Regel erfolgreich vermieden werden. Aus Erfahrung, der meißt geäußerte Wunsch eines jeden, der plant Vermögen zu übertragen.

Als Ihr Steuerberater und Fachberater habe ich mich auf die qualifizierte Beratung zu Themen und Fragen der Vermögensnachfolge spezialisiert. Damit biete ich Ihnen neben der klassischen Steuerberatung u.a. auch die begleitende Beratung rund um das Thema "Schenken & Vererben".

Individuelle Beratung ist selbstverständlich!

Erbschaft und Schenkung gestalten

frühzeitig - vorteilhaft - sinnvoll


Wenn eine Vermögensübertragung erfolgreich verlaufen soll, so ist eine frühzeitige und sorgfältige Planung des geplanten Vorhabens - im rechtlichen wie auch steuerlichen Bereich - unerlässlich und damit aus Erfahrung stets vorteilhaft.

Es zeigt sich immer wieder, dass eine mit der Planung verbundene qualifizierte und vorausschauende Beratung im Interesse der Beteiligten stets sinnvoll investiert ist. Insbesondere dann, wenn es gilt, im Vorfeld eventuellen Problemen und Streitigkeiten in der Vermögensnachfolge erfolgreich vorzubeugen und damit spätere teuere Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Gerne berate ich Sie persönlich bei der Gestaltung von Lösungen Ihrer Fragen u.a. zu folgenden Themen:

  • Grundlagen im Schenkungs- und Erbrecht
  • Steuerliche Gestaltung von Übergabeverträgen (Schenkung / Testament / Erbvertrag etc.)
  • Klärung der Unternehmensnachfolge und des Pflichteilsrechtes
  • Notfallplan für Unternehmer
  • Steuerliche Vertragsgestaltung von Gesellschafts- und Eheverträgen
  • Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen
  • Gestaltungsalternativen bei Beteiligung von Minderjährigen, Menschen mit Behinderung
    und Patchworkfamilien
  • Übertragung zu Lebzeiten (Vorweggenommene Erbfolge)
  • Testamentsvollstreckung im unternehmerischen und privaten Bereich
  • fristgerechte Anzeige des Erwerbs einer Schenkung oder eines Erbes beim zuständigen Finanzamt
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden

Meine Kooperationsanwälte und -Notare stehen Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.

Natürlich arbeite ich auch mit den Rechtsanwälten und Notaren Ihres Vertrauens zusammen.

Individuelle Beratung ist selbstverständlich!

Ihr Fachberater - meine Zusatzqualifikation

Kompetenz über das Steuerrecht hinaus


Nach der erfolgreichen Teilnahme am bundesweit akkreditierten Präsenzlehrgang bin ich seit mehr als 10 Jahren durch den Deutschen Steuerberaterverband (DStV e.V.) als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV) zertifiziert.

Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)


In 2010 erfolgte die Anerkennung der Zusatzqualifikation durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) als zertifizierter Testamentsvollstrecker.

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV e.V.)


Als Fachberater bin ich dauerhaft verpflichtet, mich regelmäßig jährlich mindestens zehn Stunden auf den Gebieten des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts und den damit verbundenen Nebengebieten qualifiziert fortzubilden (Pflichtfortbildung).

Selbstverständlich komme ich seit meiner Zertifizierung jedes Jahr dieser Verpflichtung zeitlich und inhaltlich umfassend nach - zusätzlich, als erweiternde Qualitätssicherung u.a. mit der regelmäßigen Teilnahme am Testamenstvollstreckertrag der AGT e.V. - ausdrücklich über die Mindestanforderungen hinaus.

Durch die Pflichtfortbildung wird Ihnen dauerhaft eine hohe Aktualität der Beratung gewährleistet. Es gelten die Richtlinien zur Anerkennung der Fachberaterqualifikation des DStV e.V.

In folgenden Datenbanken bin ich als qualifizierter Testamentsvollstrecker eingetragen:

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Arbeitsgemeinschaft Testamenstvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT)

Seit dem 01.07.2008 ist mit der umfassenden Reform und Änderung des Rechtsdientsleistungsgesetzes (RDG) die Rechtsberatung durch Steuerberater als Nebenleistung zur ihrer steuerberatenden Tätigkeit in begleitendem Umfang erlaubt.