Erbschaft - und Schenkungsteuer
Vorhaben planen - Gestaltungen nutzen - Steuern optimieren
Ergänzend zur Planung der Vermögensnachfolge sind selbstverständlich immer auch die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Ein zivilrechtliches Vorhaben wie z.B. eine Schenkung zu Lebzeiten hat nicht automatisch ein steueroptimales Ergebnis zur Folge. Im Umkehrschluss führt eine ausschließlich steuerbasierte Gestaltung in den seltensten Fällen zum Ziel des eigentlich gewollten.
Hier ist der qualifizierte Berater gefragt, um die möglichen Auswirkungen der beiden Komponenten individuell gegeneinander abzuwägen und dabei in der Gestaltung im Sinne der Beteiligten,das bestmögliche Verhältnis zwischen Machbarkeit und Steueroptimierung zu entwickeln.
In der Beratung meiner Mandanten folge ich dabei bewusst dem bewährten Grundsatz:
Zivilrecht vor Steuerrecht
Denn, was nutzt ehrlich gesagt ein steuerlich günstigste Ergebnis, wenn es bei der anschließenden Umsetzung zu ungewollten Benachteiligungen und Streitigkeiten zwischen den Beteiligten führt.
Das Ziel ist selbstverständlich eine Vermögensnachfolge ohne Streit und Steuern.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und auch das damit verbundene Bewertungsrecht bieten eine Vielzahl von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Für den Laien sind diese aber nicht selten sehr komplex und daher schwer verständlich sind.
Unter anderem diese Gestaltungen können bei richtiger und teilweisem mehrfachen Einsatz immer wieder zum gewünschten Ergebnis führen.
Freibeträge
Steuerbefreiungen für private Vermögengestaltungen für das eigengenutzte Eigenheim (Familienheim-Regelung)
Steuerbegünstigungen für Unternehmensvermögen (sog. Verschonungsabschläge)
gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
Begünstigungen bei der Übertragung von Vermietungsobjekten oder des selbstgenutzten Eigenheims
Gestaltungen des Güterstandes
Persönliche Steuerklassen und Freibeträge
Steuersätze
Gestaltungsoptimierung bei der Einkommen- und Grunderwerbsteuer
Selbstverständlich übernehme ich für Sie auch die Deklaration im Rahmen der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen, sowie die notwendige Korrespondenz u.a. mit der Finanzverwaltung und den Gerichten.
