Transparenz und Fairness
Eine qualifizierte und zielorientierte Beratung hat selbstverständlich ihren Preis. Durch die erzielbaren Vorteile und den damit verbundenen Mehrwert wird dieser Preis in der Regel durchaus kompensiert werden.
Wenn Sie auf anderen Gebieten anspruchsvoll sind, sollten Sie dies auch auf dem komplexen und sensiblen Gebiet der Steuer- und Wirtschaftsberatung sein.
Die Dienstleistungen meiner Kanzlei sind insbesondere nach Meinung meiner zufriedenen Mandanten und aus langjähriger Erfahrung ihren Preis wert.
Gegenseitiger Austausch und Kommunikation sind dabei sehr wichtig. Jeden Schritt, den wir gemeinsam gehen, wird mit Ihnen abgesprochen. Transparenz ist damit auch in der Preiskommunikation selbstverständlich.
Mein Honorar ist kein Geheimnis.
Ich schließe grundsätzlich mit meinen Mandanten einen Vertrag (Steuerberatungsvertrag). Dieser Vertrag umfasst den Gegenstand der Beauftragung und regelt die Vergütung für die jeweilige von Ihnen beauftragte Tätigkeit.
Falls kein schriftlicher Vergütungsvertrag mit Ihnen geschlossen wurde, ergibt sich das Bestehen eines Mandatsverhältnisses aus den tatsächlichen Gegebenheiten, z. B. der Inanspruchnahme einer Beratungsleistung durch mich als Ihren Steuerberater. In einem solchen Fall kommt – zumindest durch schlüssiges Verhalten – ebenfalls ein Steuerberatungsvertrag zustande.
Auch dann, wenn keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, ist die Erbringung meiner Dienstleistungen selbstverständlich nicht unentgeltlich.
Vergütungsmodelle
Steuerberater-Vergütungsordnung (StBVV)
Die Vergütung wird in der Regel auf der Grundlage der StBVV ermittelt.
Für jede Leistung ist hier ein Mindest- und Höchstwert vorgegeben, der sich nach dem sog. Gegenstandswert richtet.
Die Vergütungsabrechnung orientiert sich daher grundsätzlich am gesetzlich vorgegebenen Rahmen, an der sog. Mittelgebühr, wodurch für alle Mandanten eine gleich hohe Transparenz gewährleistet ist.
Pauschalvergütung
Wenn sich der zu erwartenden Aufwand und die übrigen Umstände gut einschätzen lassen, besteht die Möglichkeit für z.B. Servicetätigkeiten - eine Pauschalvergütung anstelle einer individuellen Abrechnung nach StBVV zu vereinbaren:
Vergütung auf Zeitbasis
In meiner Kanzlei berechnen wir die Vergütung für Steuer- und Fachberatungen nach Stundensatz.
Der Stundensatz variiert je nach Aufwand und Spezialisierung des Beratungsanlasses zwischen 165,00 € und 250,00€ zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Zeiterfassung erfolgt dabei in der Regel nach vereinbarten Abrechnungstakten (z.B. angefangene 10 Minuten).
Die steuerliche Erstberatung
Meine transparente Vergütungsstruktur
Bei mir erhalten Sie eine qualifizierte steuerliche Erstberatung, die sich an klaren Kriterien orientiert. Dabei wird großer Wert auf Transparenz und Fairness in Bezug auf die Vergütung gelegt.
Im Bereich der Vermögensnachfolge erhalten Sie im Rahmen der Erstberatung eine Schätzung des zu erwartenden Zeitaufwandes und der damit verbundenen Vergütung. Meine Leistungen werden auf Grundlage des tatsächlichen Arbeitsaufwands vergütet.
Die Stundensätze für Steuerberater und Fachberater bewegen sich in den Bereichen zwischen 165,00 € bis 250,00 € je nach Beratungsthema zzgl. evtl. Auslagen.
Was hat Einfluss auf das Honorar?
Die Frage nach kostengünstiger Beratung ist verständlich. Ich verfolge stets das Ziel, dass meine Vergütung fair und angemessen ist, und berücksichtige dabei verschiedene Faktoren wie den Umfang der Leistung, die Komplexität der Aufgabenstellung und deren Bedeutung. Auch ein besonderes Haftungsrisiko fließt in die Bewertung ein.
Eine Möglichkeit zur Optimierung der Vergütung liegt oft in den Serviceleistungen. Hier können Sie aktiv dazu beitragen, Kosten zu senken, indem Sie beispielsweise gut vorbereitet in Beratungsgespräche gehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerberaterhonorare in der Regel steuerlich absetzbar sind. Sie können also einen Teil meiner Vergütung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. In vielen Fällen gelten Steuerberaterhonorare als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Zögern Sie nicht, mich danach zu fragen.
Bei mir steht individuelle Beratung selbstverständlich an erster Stelle. Ihre Bedürfnisse und Anforderungen sind einzigartig. Ich arbeite eng mit Ihnen zusammen, um die beste Lösung für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu finden.
