Ihr Fachberater - meine Zusatzqualifikation

Kompetenz über das Steuerrecht hinaus

Nach der erfolgreichen Teilnahme am bundesweit akkreditierten Präsenzlehrgang bin ich seit mehr als 10 Jahren durch den Deutschen Steuerberaterverband als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV) zertifiziert.

In 2010 erfolgte die Anerkennung der Zusatzqualifikation durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) als zertifizierter Testamentsvollstrecker.

Als Fachberater bin ich dauerhaft verpflichtet, mich regelmäßig jährlich mindestens zehn Stunden auf den Gebieten des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts und den damit verbundenen Nebengebieten qualifiziert fortzubilden (Pflichtfortbildung).

Selbstverständlich komme ich seit meiner Zertifizierung jedes Jahr dieser Verpflichtung zeitlich und inhaltlich umfassend nach - zusätzlich, als erweiternde Qualitätssicherung u.a. mit der regelmäßigen Teilnahme am Testamentsvollstreckertag der AGT e.V. - ausdrücklich über die Mindestanforderungen hinaus.

Durch die Pflichtfortbildung wird Ihnen dauerhaft eine hohe Aktualität der Beratung gewährleistet. Es gelten die Richtlinien zur Anerkennung der Fachberaterqualifikation des DStV e.V.

In folgenden Datenbanken bin ich als qualifizierter Testamentsvollstrecker eingetragen:

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT)

Seit dem 01.07.2008 
ist mit der umfassenden Reform und Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) die Rechtsberatung durch Steuerberater als Nebenleistung zur ihrer steuerberatenden Tätigkeit in begleitendem Umfang erlaubt.

Meine Beratung ist immer auf Ihre persönlichen Wünsche und Ziele abgestimmt.